Artikel 10 Reglement über die Förderung des Tourismus (Tourismusreglement, TourR) - Angebotsgestaltung
Artikel 10 Tourismusreglement, TourR · Angebotsgestaltung
1. Der Aufgabenbereich Angebotsgestaltung umfasst
a) das Zusammenfügen von bestehenden Angeboten zu marktgerechten Produkten von touristischen Leistungsträgern (z.B. Übernachtungen, Veranstaltungen, Rundwege, Billette), Verbesserung der ganzen Dienstleistungskette und Abrechnung
b) die Organisation / Koordination / Durchführung von Gäste- / Gruppenanimation und -betreuung (z.B. Initiieren verschiedener Exkursionen und Führungen, massgeschneiderte Programme für z.B. Familien und Kinder, Gruppen, Incentives)
c) die Erarbeitung und Durchführung des Qualitätsmanagements in der Region
d) die Organisation / Unterstützung / Mithilfe bei Events und Anlässen
e) den Betrieb einer Anlaufstelle für Gästereklamationen / Ombudsstelle und
f) die Unterstützung von Initiativen zum Ausbau der touristischen Infrastrukturen (Beratungsleistung)