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70.2411 TourG CH-UR

Artikel 3 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz, TourG) - Einteilung in Tourismusregionen

Tourismusregionen
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Artikel 3 Tourismusgesetz, TourG · Einteilung in Tourismusregionen

1. Der Kanton ist in zwei Tourismusregionen unterteilt, nämlich die Region Urserntal/Urner Oberland und die Region Urner Unterland.

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