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70.2411 TourG CH-UR

Artikel 24 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz, TourG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 24 Tourismusgesetz, TourG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz unterliegt der Volksabstimmung.

2. Es tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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