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70.2411 TourG CH-UR

Artikel 1 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz, TourG) - Zweck

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Artikel 1 Tourismusgesetz, TourG · Zweck

1. Dieses Gesetz bezweckt, den Tourismus im Kanton Uri durch anerkannte regionale Tourismusorganisationen wirksam zu fördern.

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