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70.2322 RiskR CH-UR

Artikel 5 Einführungsreglement zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenreglement, RiskR) - Inkrafttreten

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Artikel 5 Risikoaktivitätenreglement, RiskR · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

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