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Artikel 2 Reglement über die befristete Senkung der Abgaben zum Gastwirtschaftsgesetz - Abgaben 2021

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Artikel 2 Reglement über die befristete Senkung der Abgaben zum Gastwirtschaftsgesetz · Abgaben 2021

1. Für das Jahr 2021 wird für die gastgewerblichen Dienstleistungen gemäss Artikel 1 Buchstabe a Gastwirtschaftsgesetz auf den wiederkehrenden Abgaben gemäss Artikel 20 und 21 Gastwirtschaftsgesetz eine Reduktion der Patentabgaben auf die gesetzlich vorgegebene Mindestabgabe pro Betrieb von 50 Franken gemäss Artikel 20 Absatz 2 Gastwirtschaftsgesetz gewährt.

2. Der Abschlag gilt nicht für Anlassbewilligungen.

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