70.2117
CH-UR
Artikel 2 Reglement über die befristete Senkung der Abgaben zum Gastwirtschaftsgesetz - Abgaben 2021
Artikel 2 Reglement über die befristete Senkung der Abgaben zum Gastwirtschaftsgesetz · Abgaben 2021
1. Für das Jahr 2021 wird für die gastgewerblichen Dienstleistungen gemäss Artikel 1 Buchstabe a Gastwirtschaftsgesetz auf den wiederkehrenden Abgaben gemäss Artikel 20 und 21 Gastwirtschaftsgesetz eine Reduktion der Patentabgaben auf die gesetzlich vorgegebene Mindestabgabe pro Betrieb von 50 Franken gemäss Artikel 20 Absatz 2 Gastwirtschaftsgesetz gewährt.
2. Der Abschlag gilt nicht für Anlassbewilligungen.