70.2117
CH-UR
Gegenstand
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Uri
Gesetzestext (3 Artikel)
Artikel 1 Reglement über die befristete Senkung der Abgaben zum Gastwirtschaftsgesetz - Gegenstand
Originalquelle öffnen
1. Dieses Reglement regelt die befristete Senkung der Abgaben nach Gastwirtschaftsgesetz.
Artikel 2 Reglement über die befristete Senkung der Abgaben zum Gastwirtschaftsgesetz - Abgaben 2021
Originalquelle öffnen
1. Für das Jahr 2021 wird für die gastgewerblichen Dienstleistungen gemäss Artikel 1 Buchstabe a Gastwirtschaftsgesetz auf den wiederkehrenden Abgaben gemäss Artikel 20 und 21 Gastwirtschaftsgesetz eine Reduktion der Patentabgaben auf die gesetzlich vorgegebene Mindestabgabe pro Betrieb von 50 Franken gemäss Artikel 20 Absatz 2 Gastwirtschaftsgesetz gewährt.
2. Der Abschlag gilt nicht für Anlassbewilligungen.
Artikel 3 Reglement über die befristete Senkung der Abgaben zum Gastwirtschaftsgesetz - Inkrafttreten und Geltungsdauer
Originalquelle öffnen
1. Dieses Reglement tritt rückwirkend am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.