Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
70.2117 CH-UR

Gegenstand

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Uri
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Dieses Reglement regelt die befristete Senkung der Abgaben nach Gastwirtschaftsgesetz.

1. Für das Jahr 2021 wird für die gastgewerblichen Dienstleistungen gemäss Artikel 1 Buchstabe a Gastwirtschaftsgesetz auf den wiederkehrenden Abgaben gemäss Artikel 20 und 21 Gastwirtschaftsgesetz eine Reduktion der Patentabgaben auf die gesetzlich vorgegebene Mindestabgabe pro Betrieb von 50 Franken gemäss Artikel 20 Absatz 2 Gastwirtschaftsgesetz gewährt.

2. Der Abschlag gilt nicht für Anlassbewilligungen.

1. Dieses Reglement tritt rückwirkend am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

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