70.2111
GWGLGBC
CH-UR
Artikel 17 Gastwirtschaftsgesetz (GWG) - Einschränkungen
Verkauf alkoholischer Getränke in Ladenlokalen
Artikel 17 GWG · Einschränkungen
1. Alkoholische Getränke, welche in Ladenlokalen verkauft werden, dürfen nicht ohne Bewilligung zur Konsumation im Lokal oder in dessen unmittelbaren Umgebung abgegeben werden.
2. Artikel 12 ist anzuwenden.
3. Alkoholische Getränke dürfen nicht in Automaten verkauft werden.