70.1811
IVTH
CH-UR
Artikel 5 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) - Beschlussfassung
Interkantonales Organ
Artikel 5 IVTH · Beschlussfassung
1. Das Interkantonale Organ fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von 18 Stimmen.
2. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
3. Das Weitere regelt das Interkantonale Organ in seiner Geschäftsordnung.