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70.1811 IVTH CH-UR

Artikel 4 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) - Aufgaben und Kompetenzen

Interkantonales Organ
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Artikel 4 IVTH · Aufgaben und Kompetenzen

1. Das Interkantonale Organ ist insbesondere zuständig für

a) den Erlass von Vorschriften bezüglich Anforderungen an Bauwerke (Art. 6)

b) den Erlass von Richtlinien zum Vollzug von Vorschriften über das Inverkehrbringen von Produkten (Art. 7 und 8)

c) den Erlass von Vorschriften über das Inverkehrbringen von Produkten (Art. 9)

d) die Koordination seiner Tätigkeit mit dem Bund

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