70.1811
IVTH
CH-UR
Artikel 10 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) - Verteilung der Kosten
Finanzen
Artikel 10 IVTH · Verteilung der Kosten
1. Die Kosten der Tätigkeit des Interkantonalen Organs, seines Sekretariats und der Fachkommissionen werden von den an der Vereinbarung teilnehmenden Kantonen entsprechend ihrer Einwohnerzahl anteilsmässig getragen.