70.1615
CH-UR
Artikel 7 Reglement über die Umsetzung von Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallreglement) - Auskunftspflicht und Sanktionen
Artikel 7 COVID-19-Härtefallreglement · Auskunftspflicht und Sanktionen
1. Wer um Leistungen nach diesem Reglement ersucht, muss alle Auskünfte, die damit in Zusammenhang stehen, wahr, klar und vollständig erteilen.
2. Wer die Auskunftspflicht verletzt, verliert die zugesicherte Leistung. Bereits geleistete Unterstützungsbeiträge sind zurückzuerstatten.