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Artikel 14 Reglement über die Umsetzung von Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallreglement) - Inkrafttreten

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Artikel 14 COVID-19-Härtefallreglement · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 10. Februar 2022 in Kraft und fällt mit Ablauf des COVID-19-Härtefallerlasses dahin.

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