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Artikel 13 Reglement über die Umsetzung von Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallreglement) - Aufhebung bisherigen Rechts

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Artikel 13 COVID-19-Härtefallreglement · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement vom 22. Dezember 2020 über die Umsetzung von Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallreglement) wird aufgehoben.

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