70.1615
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Umsetzung von Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallreglement) - Gegenstand und Ziel
Artikel 1 COVID-19-Härtefallreglement · Gegenstand und Ziel
1. Dieses Reglement ordnet Bedingungen, Verfahren und Zuständigkeiten für die Ausrichtung von finanziellen Leistungen aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Umsetzung des kantonalen COVID-19-Härtefallerlasses bis 31. Dezember 2021.
2. Es hat zum Ziel, die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) auf Urner Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von COVID-19 besonders betroffen sind, mittels Härtefallmassnahmen abzufedern und zum Erhalt der Urner Wirtschaftsvielfalt beizutragen.