70.1612
CH-UR
Artikel 1 Erlass über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallerlass) - Grundsatz
Artikel 1 COVID-19-Härtefallerlass · Grundsatz
1. Der Kanton kann Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von COVID-19 besonders betroffen sind, in Härtefällen finanziell unterstützen.