70.1611
WFG
CH-UR
Artikel 8 Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG) - Finanzielle Leistungen: Beitragsart und Beitragshöhe
Massnahmen - Massnahmen zu Gunsten einzelner Unternehmen
Artikel 8 WFG · Finanzielle Leistungen: Beitragsart und Beitragshöhe
1. Die finanziellen Beiträge können à fonds perdu-Beiträge, Darlehen, Zinsvergünstigungen, Bürgschaften, Vermittlung von Grundstücken oder Betriebsstätten zu Vorzugsbedingungen, befristete Steuererleichterungen nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung, Risikokapitalfinanzierungen, Beteiligung an einer Risikokapitalgesellschaft oder andere geldwerte Leistungen sein.
2. Die Höhe der finanziellen Beiträge und deren Art richten sich nach der Bedeutung des Vorhabens für die Wirtschaft des Kantons.