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70.1421 LSG CH-UR

Artikel 9 Gesetz über den Ladenschluss und die Sonntagsruhe (LSG) - Begriff

Öffentliche Ruhetage
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Artikel 9 LSG · Begriff

1. Öffentliche Ruhetage sind

a) die Sonntage

b) Neujahr, Dreikönigen, Sankt-Josefs-Tag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 1. August, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Sankt-Stefans-Tag

c) Feiertage, welche die Gemeinde für ihr Gebiet als solche bezeichnet (Gemeindefeiertage)

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