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70.1421 LSG CH-UR

Artikel 16 Gesetz über den Ladenschluss und die Sonntagsruhe (LSG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 16 LSG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a) das Gesetz vom 6. Dezember 1987 über den Ladenschluss, das Marktwesen und das Wandergewerbe

b) das Gesetz vom 8. Mai 1947 über die öffentlichen Ruhetage

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