70.1312
UKBV
CH-UR
Artikel 19 Verordnung über die Urner Kantonalbank (UKBV) - Geschäftsbericht
Jahresabschluss
Artikel 19 UKBV · Geschäftsbericht
1. Im jährlichen Geschäftsbericht berichtet die Bank über die Geschäftsentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr und über den Ausblick in die Zukunft.
2. Zudem enthält der Geschäftsbericht Angaben über die Eigenkapitalrendite (Jahresgewinn in Prozenten der durchschnittlichen Eigenmittel, einschliesslich Veränderung der Reserve für allgemeine Bankrisiken).
3. Im Weiteren enthält der Geschäftsbericht die Honorare der einzelnen Bankratsmitglieder.