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70.1312 UKBV CH-UR

Artikel 1 Verordnung über die Urner Kantonalbank (UKBV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 1 UKBV · Gegenstand

1. Diese Verordnung führt das Gesetz über die Urner Kantonalbank, nachstehend «Bank» genannt, näher aus.

Verordnung über die Urner Kantonalbank (UKBV) - Gegenstand Artikel 1a UKBV →

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