Artikel 9 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule - Aufnahmekommission
Artikel 9 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule · Aufnahmekommission
1. Für das schulische und das kombinierte Angebot wählt die Bildungs- und Kulturdirektion eine Aufnahmekommission aus höchstens acht Mitgliedern. Diese setzt sich aus Vertretungen der kantonalen Berufsfachschule Uri, der Oberstufe und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zusammen. Das Präsidium führt ein Mitglied der Schulkommission.
1a. Für das integrative Angebot wählt die Bildungs- und Kulturdirektion eine Aufnahmekommission aus höchstens fünf Mitgliedern. Diese setzt sich aus Vertretungen der kantonalen Berufsfachschule Uri, der Schulkommission, der Ansprechstelle Integration und der für die Integration der Flüchtlinge zuständigen Organisation (beispielsweise Schweizerisches Rotes Kreuz) zusammen. Das Präsidium führt ein Mitglied der Schulkommission.
2. Die Aufnahmekommission ist zuständig für die Planung und Durchführung des Aufnahmeverfahrens. Sie entscheidet über die Aufnahme und Zuweisung zu einem Angebot.