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Artikel 6 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule - Lehrpersonen

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Artikel 6 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule · Lehrpersonen

1. Die Lehrpersonen verfügen in der Regel über ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I (schulisches und kombiniertes Angebot) oder der Primarstufe (integratives Angebot).

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