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Artikel 4 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule - Schulgelder

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Artikel 4 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule · Schulgelder

1. Die Schülerinnen und Schüler haben ein jährliches Schulgeld von 500 Franken zu entrichten.

2. Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Uri wird zusätzlich der entsprechende Betrag gemäss interkantonaler Vereinbarung dem Wohnortskanton in Rechnung gestellt. Übernimmt der Wohnortskanton diese Kosten nicht, sind sie von der Schülerin oder dem Schüler zu tragen.

3. Die Schülerinnen und Schüler tragen die übrigen Kosten wie jene für Lehrmittel, für Schulmaterialien, für Exkursionen und für Reisespesen.

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