Artikel 3 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule
Artikel 3 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule
1. Die BVS bietet bei entsprechendem Bedarf folgende Angebote an
a) ein schulisches Angebot mit wöchentlich vier Schultagen und einem Tag Praktikum
b) ein kombiniertes Angebot mit wöchentlich einem bis zwei Schultagen und drei bis vier Tagen Praktikum
c) * ein integratives Angebot mit wöchentlich vier bis fünf Schultagen
2. Das schulische Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler im mittleren bis oberen Leistungsbereich mit hoher Motivation für den Besuch einer Schule.
3. Das kombinierte Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler im unteren Leistungsbereich mit eher tieferer Motivation für den Besuch eines vorwiegend schulischen Unterrichts.
3a Das integrative Angebot richtet sich an spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Ausland, für die es aufgrund des zu geringen Bildungsstands und der Fremdsprachigkeit nicht möglich ist, das schulische oder kombinierte Angebot zu nutzen.
4. Die BVS dauert ein Jahr.