70.1131
CH-UR
Artikel 16 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule - Unterrichtsfächer
Unterricht
Artikel 16 Reglement über die Berufsvorbereitungsschule · Unterrichtsfächer
1. Die Unterrichtsfächer und die Unterrichtsanteile der einzelnen Fächer richten sich nach dem Rahmenlehrplan Brückenangebote Zentralschweiz.
2. In diesem Rahmen bestimmt die Schulkommission die Unterrichtsfächer und die Anzahl der Wochenlektionen.