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Artikel 8 Reglement über die Berufsmaturitätsschule - Berufsmaturitätskonferenz

Organisation
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Artikel 8 Reglement über die Berufsmaturitätsschule · Berufsmaturitätskonferenz

1. Pro Angebot wird eine Berufsmaturitätskonferenz gebildet.

2. Jede Berufsmaturitätskonferenz besteht aus der Leitung der Berufsmaturitätsschule sowie den prüfenden Fachlehrpersonen des jeweiligen Angebots.

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