70.1125
CH-UR
Artikel 7 Reglement über die Berufsmaturitätsschule - Schulkommission
Organisation
Artikel 7 Reglement über die Berufsmaturitätsschule · Schulkommission
1. Die Schulkommission regelt die organisatorische Eingliederung der Berufsmaturitätsschule in die Berufsfachschule. Sie wählt die Leitung der Berufsmaturitätsschule und auf Antrag der Berufsmaturitätskonferenz die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten. Sie übernimmt weitere Aufgaben, die ihr in diesem Reglement zugewiesen werden.