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Artikel 5 Reglement über die Berufsmaturitätsschule - Schulträger

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Artikel 5 Reglement über die Berufsmaturitätsschule · Schulträger

1. Schulträger ist die Berufsfachschule Uri. Soweit dieses Reglement nichts anderes bestimmt, gelten die Bestimmungen über die Berufsfachschule sinngemäss auch für die Berufsmaturitätsschule.

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