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Artikel 32a Reglement über die Berufsmaturitätsschule - Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. November 2025

Schlussbestimmungen
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Artikel 32a Reglement über die Berufsmaturitätsschule · Übergangsbestimmung zur Änderung vom 4. November 2025

1. Für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden, die ihre Berufsmaturitätsausbildung vor dem 1. März 2026 begonnen haben, gilt das bisherige Recht.

2. Berufsmaturitätsprüfungen nach bisherigem Recht finden letztmals 2033 statt.

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