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Artikel 3 Reglement über die Berufsmaturitätsschule

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Artikel 3 Reglement über die Berufsmaturitätsschule

1. Die Berufsmaturitätsschule wird als Vollzeitmodell für die Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences und für die Ausrichtung Gesundheit und Soziales sowie als lehrbegleitender Unterricht für die Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, angeboten.

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