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70.1107 BFSR CH-UR

Artikel 9 Reglement über die Rechte und Pflichten der Lernenden an der Berufsfachschule (BFSR) - Verfahren

Absenzen
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Artikel 9 BFSR · Verfahren

1. Die Lernenden melden jede Absenz von mehr als einer Lektion pro Semester mit dem dafür vorgesehenen Formular spätestens 14 Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts auf dem Sekretariat der Berufsfachschule. Das Formular ist von der zuständigen Berufsbildnerin oder vom zuständigen Berufsbildner unterschreiben zu lassen.

2. Die Lehrperson kann in begründeten Ausnahmefällen eine Kurzabsenz von höchstens einer Lektion pro Semester ohne Eintrag ins Schulzeugnis als entschuldigt anerkennen.

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