70.1107
BFSR
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Rechte und Pflichten der Lernenden an der Berufsfachschule (BFSR) - Urlaub: Anspruch
Urlaub
Artikel 5 BFSR · Urlaub: Anspruch
1. Ein Anspruch auf Urlaub besteht für
a) Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensteinsätze
b) den Orientierungstag für die Stellungspflichtigen
c) den Rekrutierungstag für die Stellungspflichtigen
d) die Theorieprüfung für das Erlangen des Motorfahrzeugausweises
2. Der Anspruch besteht nur, soweit der Urlaub erforderlich ist, um die entsprechende Tätigkeit auszuüben.