Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
70.1107 BFSR CH-UR

Artikel 5 Reglement über die Rechte und Pflichten der Lernenden an der Berufsfachschule (BFSR) - Urlaub: Anspruch

Urlaub
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 5 BFSR · Urlaub: Anspruch

1. Ein Anspruch auf Urlaub besteht für

a) Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensteinsätze

b) den Orientierungstag für die Stellungspflichtigen

c) den Rekrutierungstag für die Stellungspflichtigen

d) die Theorieprüfung für das Erlangen des Motorfahrzeugausweises

2. Der Anspruch besteht nur, soweit der Urlaub erforderlich ist, um die entsprechende Tätigkeit auszuüben.

← Artikel 4 BFSR Reglement über die Rechte und Pflichten der Lernenden an der Berufsfachschule (BFSR) - Gegenstand Artikel 6 BFSR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →