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70.1107 BFSR CH-UR

Artikel 3 Reglement über die Rechte und Pflichten der Lernenden an der Berufsfachschule (BFSR) - Freifachkurse

Rechte und Pflichten
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Artikel 3 BFSR · Freifachkurse

1. Lernende können Freifachkurse, die von der Berufsfachschule angeboten werden, gegen eine Gebühr von 50 Franken pro Kurs und Semester besuchen.

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