70.1107
BFSR
CH-UR
Artikel 2 Reglement über die Rechte und Pflichten der Lernenden an der Berufsfachschule (BFSR) - Stütz- und Freikurse
Rechte und Pflichten
Artikel 2 BFSR · Stütz- und Freikurse
1. Lernende, die im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen sind, werden einem Stützkursangebot zugewiesen. Das Verfahren richtet sich nach Artikel 22 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes (SR 412.10) und Artikel 8 Absatz 2 des Reglements über die Berufs- und Weiterbildung (RB 70.1105).
2. Lernende, die im Berufsfachschulunterricht die erforderlichen Leistungen der jeweiligen Bildungsverordnungen erbringen, können Freikurse besuchen.
3. Der Besuch von Stütz- und Freikursen ist unentgeltlich.