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70.1107 BFSR CH-UR

Artikel 2 Reglement über die Rechte und Pflichten der Lernenden an der Berufsfachschule (BFSR) - Stütz- und Freikurse

Rechte und Pflichten
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Artikel 2 BFSR · Stütz- und Freikurse

1. Lernende, die im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen sind, werden einem Stützkursangebot zugewiesen. Das Verfahren richtet sich nach Artikel 22 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes (SR 412.10) und Artikel 8 Absatz 2 des Reglements über die Berufs- und Weiterbildung (RB 70.1105).

2. Lernende, die im Berufsfachschulunterricht die erforderlichen Leistungen der jeweiligen Bildungsverordnungen erbringen, können Freikurse besuchen.

3. Der Besuch von Stütz- und Freikursen ist unentgeltlich.

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