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70.1107 BFSR CH-UR

Artikel 13 Reglement über die Rechte und Pflichten der Lernenden an der Berufsfachschule (BFSR) - Rechtsschutz

Rechtsschutz und Schlussbestimmungen
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Artikel 13 BFSR · Rechtsschutz

1. Verfügungen und Entscheide der Rektorin oder des Rektors können mit Verwaltungsbeschwerde bei der Schulkommission angefochten werden.

2. Gegen die Beschwerdeentscheide der Schulkommission kann beim Obergericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.

3. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).

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