Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
70.1107 BFSR CH-UR

Artikel 1 Reglement über die Rechte und Pflichten der Lernenden an der Berufsfachschule (BFSR) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 1 BFSR · Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt die Rechte und Pflichten der Lernenden, den Urlaub sowie die Absenzen und Disziplinarmassnahmen an der Berufsfachschule.

2. Soweit dieses Reglement keine besonderen Bestimmungen enthält, sind die Vorschriften der Schulgesetzgebung sinngemäss anwendbar.

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