70.1105
BWR
CH-UR
Artikel 22 Reglement über die Berufs- und Weiterbildung (BWR) - Beiträge an die berufsorientierte Weiterbildung
Allgemeine Und Berufsorientierte Weiterbildung
Artikel 22 BWR · Beiträge an die berufsorientierte Weiterbildung
1. An die berufsorientierte Weiterbildung werden keine Beiträge ausgerichtet.
2. Die Kantonale Berufsfachschule Uri hat, soweit sie solche Kurse anbietet, die anfallenden Kosten durch Kursbeiträge zu finanzieren.