70.1105
BWR
CH-UR
Artikel 20 Reglement über die Berufs- und Weiterbildung (BWR) - Beiträge
Höhere Berufsbildung
Artikel 20 BWR · Beiträge
1. Beiträge an den Besuch von ausserkantonalen Angeboten richten sich nach der Interkantonalen Fachschulvereinbarung.