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70.1105 BWR CH-UR

Artikel 10 Reglement über die Berufs- und Weiterbildung (BWR) - Benutzung von Infrastrukturen

Qualifikationsverfahren - Organisation und Zuständigkeiten
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Artikel 10 BWR · Benutzung von Infrastrukturen

1. Bei Bedarf und wenn die Kapazitäten dies zulassen, sind die Räume und Einrichtungen von überbetrieblichen Kursen und Berufsfachschulen gebührenfrei für Qualifikationsverfahren zur Verfügung zu stellen.

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