60.3231
CH-UR
Artikel 16 Reglement über den Rebbau und die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine (Weinreglement) - Kosten
Kontrollierte Ursprungsbezeichnung
Artikel 16 Weinreglement · Kosten
1. Die Kosten für die Kontrolle der kontrollierten Ursprungsbezeichnung, insbesondere die analytische und die sensorische Prüfung, gehen zulasten der Produzentinnen und Produzenten.