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Artikel 16 Reglement über den Rebbau und die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine (Weinreglement) - Kosten

Kontrollierte Ursprungsbezeichnung
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Artikel 16 Weinreglement · Kosten

1. Die Kosten für die Kontrolle der kontrollierten Ursprungsbezeichnung, insbesondere die analytische und die sensorische Prüfung, gehen zulasten der Produzentinnen und Produzenten.

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