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Artikel 14 Reglement über den Rebbau und die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine (Weinreglement) - Methoden der Weinbereitung

Kontrollierte Ursprungsbezeichnung
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Artikel 14 Weinreglement · Methoden der Weinbereitung

1. Das zuständige Amt führt ein Verzeichnis der zugelassenen Methoden der Weinbereitung.

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