60.3231
CH-UR
Artikel 14 Reglement über den Rebbau und die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine (Weinreglement) - Methoden der Weinbereitung
Kontrollierte Ursprungsbezeichnung
Artikel 14 Weinreglement · Methoden der Weinbereitung
1. Das zuständige Amt führt ein Verzeichnis der zugelassenen Methoden der Weinbereitung.