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Artikel 11 Reglement über den Rebbau und die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine (Weinreglement) - Anbaumethoden

Kontrollierte Ursprungsbezeichnung
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Artikel 11 Weinreglement · Anbaumethoden

1. Das zuständige Amt führt ein Verzeichnis der zugelassenen Anbaumethoden.

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