60.2111
CH-UR
Artikel 9 Veterinärverordnung - Schätzungs- und Fachexpertinnen sowie Schätzungs- und Fachexperten
Organisation und Zuständigkeiten - Organe des Kantons
Artikel 9 Veterinärverordnung · Schätzungs- und Fachexpertinnen sowie Schätzungs- und Fachexperten
1. Die Schätzungs- und Fachexpertinnen sowie Schätzungs- und Fachexperten erfüllen die Aufgaben, die ihnen das Bundesrecht, das kantonale Recht, die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt übertragen.