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Artikel 9 Veterinärverordnung - Schätzungs- und Fachexpertinnen sowie Schätzungs- und Fachexperten

Organisation und Zuständigkeiten - Organe des Kantons
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Artikel 9 Veterinärverordnung · Schätzungs- und Fachexpertinnen sowie Schätzungs- und Fachexperten

1. Die Schätzungs- und Fachexpertinnen sowie Schätzungs- und Fachexperten erfüllen die Aufgaben, die ihnen das Bundesrecht, das kantonale Recht, die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt übertragen.

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