60.2111
CH-UR
Artikel 7 Veterinärverordnung - Nichtamtliche Tierärztinnen und Tierärzte
Organisation und Zuständigkeiten - Organe des Kantons
Artikel 7 Veterinärverordnung · Nichtamtliche Tierärztinnen und Tierärzte
1. Die nichtamtlichen Tierärztinnen und Tierärzte mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Uri erfüllen die Aufgaben, die die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt ihnen im Rahmen ihrer oder seiner Zuständigkeit überträgt, namentlich
a) Impfungen
b) Probenahmen
c) Untersuchungen bei Schlachttieren
d) Fleischkontrollen
2. Bei Seuchengefahr oder beim Ausbruch von Tierseuchen sind sie verpflichtet, sich im ganzen Konkordatsgebiet auch ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten zur Seuchenbekämpfung zur Verfügung zu halten.