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Artikel 6 Veterinärverordnung - Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten

Organisation und Zuständigkeiten - Organe des Kantons
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Artikel 6 Veterinärverordnung · Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten

1. Die amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten erfüllen die Aufgaben, die ihnen das Bundesrecht, das kantonale Recht, die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt übertragen.

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