Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
60.2111 CH-UR

Artikel 5 Veterinärverordnung - Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte

Organisation und Zuständigkeiten - Organe des Kantons
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Artikel 5 Veterinärverordnung · Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte

1. Die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte erfüllen die Aufgaben, die ihnen das Bundesrecht, das kantonale Recht, die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt übertragen.

2. Sie unterstützen die Kantonstierärztin oder den Kantonstierarzt bei deren Tätigkeit.

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