60.2111
CH-UR
Artikel 31 Veterinärverordnung - Kanton: Weitere Beiträge
Finanzielle Bestimmungen - Allgemeine Kostenpflicht und Gebühren
Artikel 31 Veterinärverordnung · Kanton: Weitere Beiträge
1. Im Rahmen des Voranschlags kann der Regierungsrat weitere Beiträge ausrichten, die der Prävention und der Bekämpfung von Krankheiten von Nutztieren dienen.
2. Dazu gehören insbesondere
a) Beiträge an Tiergesundheitsdienste
b) Beiträge an den Bau und den Unterhalt von Notschlachtanlagen
bbis) * Beiträge zur Sicherstellung eines Pikettdiensts für Notschlachtungen
c) Beiträge an den Bau der regionalen Sammelstelle
d) Beiträge in Härtefällen
e) Prämien für die Beseitigung von Wildtieren