60.1113
KLWR
CH-UR
Artikel 6 Kantonales Landwirtschaftsreglement (KLWR) - Flächenbezogene Umstellungsbeiträge
Produktion, Qualität und Absatz - Beiträge an besonders umwelt- und tiergerechte Bewirtschaftungsmethoden
Artikel 6 KLWR · Flächenbezogene Umstellungsbeiträge
1. Der Kanton kann Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern, die bereit sind, ihren Betrieb ganz oder teilweise auf Biolandbau umzustellen, flächenbezogene Umstellungsbeiträge gewähren.
2. Für Umstellungsbeiträge wird vorausgesetzt, dass die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter Beiträge für die biologische Landwirtschaft nach der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) erhalten.
3. Die Umstellungsbeiträge betragen 300 Franken pro Jahr und pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche. Sie werden für zwei aufeinanderfolgende Umstellungsjahre gewährt.