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60.1113 KLWR CH-UR

Artikel 5 Kantonales Landwirtschaftsreglement (KLWR) - Entscheid und Verwirklichung des Vorhabens

Produktion, Qualität und Absatz - Beiträge an innovative Projekte
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Artikel 5 KLWR · Entscheid und Verwirklichung des Vorhabens

1. Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

2. Vor dem Entscheid darf das Vorhaben weder ausgeführt noch dürfen darauf ausgerichtete Investitionen getätigt werden.

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